Abfindung im Arbeitsrecht: Was Arbeitnehmer wissen sollten
Was ist eine Abfindung?
Eine Abfindung erhalten Arbeitnehmer typischerweise in folgenden Situationen:
- Aufhebungsvertrag: Kündigung wird einvernehmlich beendet und eine Abfindung vereinbart.
- Betriebsbedingte Kündigung: Anspruch nach § 1a KSchG, wenn der Arbeitgeber eine Abfindung im Kündigungsschreiben anbietet und der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.
- Kündigungsschutzklage: Im Rahmen eines Prozesses einigen sich die Parteien oftmals auf Zahlung einer Abfindung („Abfindungsvergleich“)
- Sozialpläne: Bei Massenentlastungen oder Betriebsänderungen, etwa durch Sozialpläne.
Aber Achtung! Bei einer regulären, außerordentlichen, verhaltensbedingten Kündigung besteht in der Regel kein automatischer Anspruch auf eine Abfindung!
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Wie hoch ist die Abfindung?
Die Höhe kann sich aus verschiedenen Faktoren ergeben und ist oftmals Verhandlungssache. Die gängigste Formel lautet:
Abfindung = 0,5 Brutto-Monatsgehälter x Beschäftigungsjahre
Das ist jedoch kein Gesetz, sondern eine Orientierung. Einfluss nehmen können beispielsweise die Dauer der Betriebszughörigkeit, Alter und familiäre Situation, Grund der Kündigung, Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage oder Verhandlungsgeschick.
Sperrzeit vermeiden!
Auszahlung der Abfindung
Meldepflicht
FAQ – Häufige Fragen zur Abfindung
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