BGH-Urteil vom 28. Januar 2026 Amtlicher Leitsatz: Eine – über die Deckung der wohnungsbezogenen Aufwendungen hinausgehende – Gewinnerzielung des Mieters durch die Untervermietung des Wohnraums stellt kein berechtigtes Interesse im Sinne des § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB dar. Was hat der BGH entschieden? Am 28. Januar 2026 hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs…